Worauf Sie beim Osterfeuer achten müssen
Ein Osterfeuer sollte mit mindestens 50 Metern Abstand zu Häusern und Bäumen entfacht werden. Der Deutsche Feuerwehrverband in Berlin rät außerdem, mindestens 100 Meter Entfernung zu einer Straße einzuhalten. Das Feuer wird am besten nur aus trockenen Pflanzenresten und unbehandeltem Holz entzündet. Feuchtes Material setzt mehr Rauch sowie Schadstoffe frei und schadet damit der Umwelt. Außerdem kann der Rauch Anwohner ärgern.
Das Feuer symbolisiert die Freude über die Auferstehung Jesu, das „Licht der Welt“. Schon in heidnischer Zeit wurde den Flammen eine erneuernde Kraft zugeschrieben. Das Feuer sollte den Winter vertreiben. An gesegneten Osterfeuern wird die Osterkerze als Licht Christi entfacht und in die noch dunkle Kirche getragen.
Wer Haus- und Sperrmüll auf diese Weise entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss im schlimmsten Fall Strafe zahlen. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin. Das Holz sollte erst kurz vor dem Anzünden gesammelt werden. Denn unter den Haufen sitzen viele Vögel und kleine Säugetiere, um dort zu nisten oder Unterschlupf zu suchen. Einige Vögel ziehen dort auch ihre Jungen groß. Wer mit dem Aufschichten nicht warten möchte, kann den Haufen alternativ vor dem Feuer noch einmal versetzen. So können die Tiere rechtzeitig fliehen.
Gefährlicher Funkenflug: Osterfeuer sollten nicht direkt neben einem Haus oder am Waldrand entfacht werden. (BILD: dpa)
Auf Strohballen als Sitzgelegenheit müssen die Veranstalter verzichten. Sie entzünden sich laut Feuerwehrverband schon allein durch die Hitzestrahlung. Offene Feuerstellen sowie Kinder in der Nähe müssen immer beaufsichtigt werden. Das bedeutet auch, dass der Veranstalter oder Verantwortliche erst gehen darf, wenn die Feuerstelle erkaltet ist.
Osterfeuer müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Das sind häufig die Ordnungsämter. Sonst kann es sein, dass aus Versehen die Feuerwehr verständigt wird, und das kostet den Veranstalter unter Umständen Gebühren. (dpa)
Abfälle wie Haus- und Sperrmüll, lackiertes und behandeltes Holz, Reifen oder Plastik haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Werden mit Holzschutzmitteln behandelte Stücke verbrannt, können giftige Gase entstehen, die mit dem Rauch eingeatmet werden, warnt der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Verbrannt werden darf nur der jährlich anfallende Pflanzenschnitt: gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt oder Reisig. Private Osterfeuer müssen im übrigen bei der örtlichen Feuerwehr angemeldet werden.
Quelle: mz-web.de